Die Bezeichnung "Wirtschaftsjurist/in (Univ. Bayreuth)" darf nach Aussage des bayerischen Staatsministeriums der Justiz (Gz. 3170 E-IV-364/97) auf Kanzleibriefbögen, Visitenkarten oder Kanzleischildern von Rechtsanwälten im gesamten Bundesgebiet verwendet werden. Dies hat eine Umfrage bei den Rechtsanwaltskammern ergeben. Um eine Verwechslung mit Absolventen der Fachhochschule zu vermeiden, sollte der Hinweis "Universität Bayreuth" mit aufgenommen werden.

 

(aus: Prüfungsordnung für die wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung der Universität Bayreuth)